Hallo hiyari! :-(
Deine Situation tut mir sehr leid, und ich finde es erschreckend, dass hier noch keiner geholfen hat!
Ich hoffe du liest das noch, und ich kann dir damit helfen!
Ich habe als ein Ergebnis beim Googlen (Suche: Härtefall, Schüler, Umzug) folgendes gefunden:
gerne möchte ich dir helfen und nehme zu deiner Frage Stellung:
Jugendliche, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen bei einem Auszug aus dem elterlichem Haushalt die Zustimmung des kommunalen Trägers (ARGE) einholen. Das heißt du muss vor Abschluss eines Mietvertrages unbedingt bei der AGRE vorsprechen und die Notwenidgkeit deines Auszuges begründen.
Eine Zustimmung muss erteilt werden, wenn
- aus schwerwiegenden sozialen Gründen ein Verweis auf die elterliche Wohnung nicht möglich ist oder
- wegen Eingliederung in den Arbeitsmarkt (Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme) die Notwenidgkeit des Umzuges gegeben ist oder
- bei Vorliegen eines sonstigen, ähnlich schwerwiegenden Gründen.
Mindest eine Voraussetzung der 3 oben genannten Punkte muss gegeben sein.
Bei dir könnten schwerwiegende soziale Gründe nach 64 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB III vorliegen.
Diesen liegen dann vor, wenn
- eine Eltern-Kind-Beziehung nie bestanden hat oder ist seit längerem nachhaltig oder dauerhaft gestört ist
- es besteht Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes (z.B. Elternteil ist schwer alkoholkrank, psychisch erkrankt,..).
Am besten ist, du nimmst auf jeden Fall Kontakt mit einem Betreuer und sprichts mal mit ihm.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig Rat geben und drücke dir die Daumen.
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Ich hoffe das Ergebnis hat dir geholfen..
Such doch bitte auch mal mit den Schlagwörtern bei Google.. Das sollte noch mehr Fragen beantworten können.
Viel Glück beim Abitur! ;-)
Bin dieses Jahr fertig geworden..