Wird berechnet
zu allererst ist es wichtig ob du minderjährig bist oder nicht. falls du Minderjährig bist wird berechnet was deine Eltern für Einkommen haben, wenn du mit Schule "die Regelschule meinst" dann ist das wieder etwas komplett anderes wie "Berufsschule" da wird dann berechnet wieviel du Lehrlingsvergütung bekommst. Fahrtkostern bekommt man im Normalfall nicht.
Der Grundsatz für alleinwohnende (weil der Weg zur Ausbildung zu Lange dauert oder andere Gründe) ist 465. Bafög bezahlt nur eine Ausbildung. die zweite muss dann ein Masterbafög Antrag gestellt werden, das musst du allerdings zurück zahlen.
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