Die gleichen rechte, die jder vermieter hat
Wenn Zahlungen nicht fristgerecht erfolgen, erfolgt eine Mahnung. Bleibt diese erfolglos ein mahnbescheid, dann der Vollstreckungsbescheid und damit kann der Gerichtsvollzieher zum Geld eintreiben geschickt werden.
Die Dame wird ja wohl kein kostenloses Wohnrecht haben. Wenn eine Miete vereinbart ist, darf auch fristlos gekündigt werden, sobald zwei Monatsmieten ausstehen.
LG
Heiner