Hallo,
bei meinem Enzug im letzten Jahr in eine Mietwohnung, habe ich dem Vermieter einen im Schlafzimmer befindlichen Einbauschrank abgekauft (2000 EUR). Hierüber gibt es keinen Beleg (Privatkauf). Nun ist es so, dass ich im Juni ausziehen werde. Gehört der Schrank dann mir? Das heißt darf ich ihn theoretisch ausbauen auch wenn Sie dahinter keine Fliese etc. befinden? Oder kann ich vom Vermieter das Geld zurück verlangen, da der Schrank nicht herausnehmbar ist?
Danke :-/