Hallo!
Ich habe meine Vermieterin schon auf die Mängel angesprochen und sie sagte immer nur ja ich schau mal, aber was passiert ist nie. Jetzt habe ich ein Schreiben fertig gemacht anhand von einer vorlage im Netz. Kennt sich damit jemand aus? Bzw sollte ich lieber soetwas immer nur mit Anwalt machen?
Hier mal mein Schreiben:
iermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass die von uns angemietete Wohnung in ...., ....folgende Mängelaufweist:
- undichte/verzogene Wohnungstür,
- offen stehende Haustür
- Warmwasser bei übermäßigem Kaltwasservorlauf
Entsprechend 535 BGB sind Sie als Vermieterin verpflichtet, die o.g. Mietwohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten. Ich bitte Sie daher, die vorbezeichneten Mängel kurzfristig zu beseitigen, spätestens jedoch bis zum 31.10.2013.
Da die dargestellten Mängel den Wohnwert der an mich vermieteten Wohnung mindern, bin ich zu folgender Mietminderung berechtigt:
- undichte/verzogene Wohnungstür 20% Mietminderung
- ständig offen stehende Haustür 10% Mietminderung
- Warmwasser bei übermäßigem Kaltwasservorlauf 10% Mietminderung
insgesamt: 40% Mietminderung
Sollten die Mängel nicht wie gefordert behoben werden, werde ich die Miete ab Fristablauf im obigen Umfang mindern.
Mit freundlichen Grüßen,
Geht das so?Oder habt Ihr Tipps für mich?