Hallo
warum nimmst Du Dir nicht anwaltlichen Beistan?
Der könnte Dir sicherlich besser raten, zumal er dann auch die Schreiben des Vermieters, respektive die Klageschrift, einsehen und entsprechend darauf erwidern könnte?
Mal zum Verständnis - WILL der Vermieter Dich verklagen, hat er eine Klage angedroht?
Oder hat er bereits die Klage bei Gericht eingereicht, ist Dir da schon irgendwas seitens eines Gerichtes zugegangen? Die Erwiderungsfrist - Frist zur Verteidigungsanzeige beträgt nur zwei Wochen, so dass hier dann schnellsten reagiert werden müßte.
Ansonsten - Deine Ausführungen gehen etwas sehr durcheinander.
Wohnung war in miesem Zustand?
Normalerweise wird bei Mieteintritt, wie bei Beendigung ein Übergabeprotokoll erstellt, in welcher auch der Zustand der Wohnung inklusive bestehender Mängel aufgelistet wird. Ist das denn bei Dir nicht gemacht worden?
Was Du mit wem mündlich besprochen hast, verstehe ich auch nicht; und was heißt, der Vermieter hat gekündigt? Meinst Du den VerWALTER?