Die Grundmiete wurde von 4,90 EUR auf 5,30 EUR angeglichen. Ortsübliche Vergleichsmiete, wie kann ich das überprüfen, ob diese angemessen ist? Ein Mietspiegel ist in diesem Ort nicht vorhanden.
Es ist beabsichtigt der Mietanpassung nicht zuzustimmen. Eine Begründung ist nicht nötig, ist das richtig?
Und wenn eine Begründung darlegt werden würde, welche Gründe würden dann greifen?
Kurze Beschreibung der Mietobjekte.
Zwei Familienhäuser, mit jeweils 6 Wohnungen, mit je 6 2-Zimmer-Wohnungen und mit je 6 3-Zimmer-Wohnungen.
Hausordnung wird nicht befolgt, nur von zwei-drei Mietparteien (Treppenhaus wird nicht geputzt, Ruhezeiten werden nicht eingehalten, Mülltonne wird nicht ordnungsgemäß abgeschlossen...)
Angezeigte Mängel werden vom Vermieter nicht beseitigt (Fenster undicht, vom Holz-Fenster- und Türrahmen bröckelt der Lack, Fliesen fehlen in einer Wohnung im Bad, verstopfte Abwässerung, teils kein Starkstrom).
Lage:
in der Nähe ICE-Bahnhof.
Ende letzten Jahres wurde eine Modernisierungsmaßnahme sowie dazu gehörige Mieterhöhung angekündigt, aber nicht durchführt (Dachgeschossdeckendämmung).
Jetzt steht ab 01.08.2012 eine Mietanpassung an.
Irgendwie schon seltsam!
Im Gutachten steht, als Vergleichsobjekt:
mittlere Wohnlage
Neubauten 50er Jahre
Zentralheizung
Bad Teilwandverfliesung oder modernisiert
Isolierverglasung, Verbundverglasung
Über Beurteilungen würde ich mich freuen, und notwendige Informationen zur Beurteilung füge ich gerne nach.
Danke im Voraus!