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Solange Dir keine formgerechte Betriebskostenabrechnung nach 556 BGB zugegangen ist, also eine direkte und transparente Aufschlüsselung der einzelnen Kosten, besteht kein Anspruch des Vermieters auf Zahlung des Betrages.
Gleichzeitig hat er gewisse Fristen hinsichtlich des Abrechnungszeitsraumes zu beachten, so dass mitunter einige Betriebskosten nicht mehr durch Vermieter durchgesetzt werden können.
Also, bis zur korrekten Rechnungslegung nicht zahlen und einen entsprechenden schriftlichen Hinweis an den Vermieter erteilen :-)