Hey du!
Zu 1.)
Richtig, der Vermieter darf einen Wohnungsschlüssel von der vermieteten Mietsache ausschließlich einbehalten, wenn der Mieter es ihm gestattet, sonst nicht!
Zu 2.)
siehe PN.
Zu 3.)
Deine Nachbarin ist offiziell die Zuständige für die Gartenpflege, dann bekommt sie auch dafür ein Entgelt, der auf alle Mieter umgelegt wird, oder? Sieh in der BK-Abrechnung oder frage den Vermieter.
Wenn es dem so ist, hätte die gute Dame sich für die Zeit ihrer Abwesenheit um Vertretung kümmern müssen!
Ist sie nicht offiziell allein zuständig für die Gartenpflege so gilt, das im bestimmten immer wieder kehrenden Wechsel alle Mieter für die Gartenpflege zuständig sind.
Die Betriebskosten für die Gartenpflege sind generell und bestimmt für den Wasserverbrauch für den Garten, Rasenmähen, Nachsaat, Düngung, Beseitigung bei Sturmschäden, Abfuhr von Gartenabfällen, Erneuerung der Pflanzen und Gehölzen, Reinigung und Pflege (Sandkasten, Zufahrten, Zugängen, Winterdienst).
Und das ist im Mietvertrag nicht aufgeführt unter Betriebskostenart -> Gartenpflege?
Der Vermieter darf Kosten anrechnen die tatsächlich angefallen und zu belegen sind, auch wenn sie nicht im Mietvertrag stehen. Doch vom Vorteil wäre es für beide Vertragsparteien, wenn der Betriebskostenart nachträglich aufgelistet wird.
Und wenn es bei dir nicht im Mietvertrag steht, dann handelt es sich um einen alten Mietvertrag wo dieser Posten fehlt.
Das bedeutet aber nicht, das du jetzt einfach die Zahlung der BK-Art einstellen kannst, denn du hast bereits bei der ersten Zahlung diesen nicht aufgeführten Posten stillschweigend hingenommen und damit auch anerkannt.
Was steht in deinen Betriebskostenabrechnungen?
Schau sie dir genau an! Oder lasse sie vom Mietverein prüfen.
Nur lohnt sich jetzt für dich der Aufwand, wenn du eh ausziehen willst?