Hallo zusammen
Der Bundesgerichtshof Karlsruhe hat doch entschieden das man bei Auszug nicht renovieren muss und das die Klausel im Mietvertrag somit nicht rechtskräftig sei.
Weis eine von euch mehr darüber?
Wir sind im März 07 in unsere alte Wohnung einzgezogen und da gab es das Urteil ja noch nicht.
Paar Monate später kam dann ein Brief von der Wohnungsgenossenschaft,das wir was unterschreiben sollen, das wir trotz des Urteils renovieren.Den Wisch haben wir aber nicht unterschrieben da das Urteil ja nicht umsonst gemacht wurde.Nun sind wir im April 09 ausgezogen und am Montag soll Wohnungsabnahme sein.Wieder ein Wisch bekommen in dem wir ausfüllen sollen was wir schon renoviert haben.
Tja müssen wir nun streichen oder nicht?
Ich habe was gefunden darin steht das auch unabhängig vom abnutzungsgrad das Urteil gelte.
Wie sieht das nun mit farblichen Wänden aus?
Also es ist jetzt nichts schwarz ,aber weinrote Trapeze im Schlafzimmer eine Weinrote Bordüre gemalt und im Wohnzimmer eine Wand in Teracotta.
Ich blick da einfach nimmer durch.Am Telefon hieß es noch von der Wohnungsgesellschaft das das Urteil für uns nicht gelte da der Mietvertrag ja vor dem urteil unterschrieben wurde.Kann ich mir aber nicht vorstellen sonst hätten wir den Wisch ja nicht bekommen
Wer weis da mehr???
LG