Schließe mich ebba .....
im großen und ganzen an. Ihr habt einen mündlichen Mietvertrag und wenn nichts anderes vereinbart ist eine 3-monatige Kündigungsfrist.
Allerdings wennihr mit 2 Monatsmieten im Rückstand seid, berechtigt dies zur fristlosen Kündigung.
Warum soll man eine sechsköpfige Familie nicht auf die Straße setzen wenn sie nicht bezahlt?
Wenn weitere Fragen her damit, gerne auch per PN.
LG
Heiner