Hallo,
@ Ebba
Da war leider ein Denkfehler.
Vanessa schreibt 31.01.07, wir haben aber mittlerweile 2008 und demnach hat sie recht, dass 1,5 Jahre später die Abrechnung zugesendet wird.
@ Vanessa
Was ist das für eine Abrechnung von den Stadtwerken?
Ich kenne es nur, dass man eine Abrechnung vom Vermieter bzw. von der Hausverwaltung bekommt.
Wenn ich mich nicht irre, muss laut Mietrecht eine Abrechung spätestens 1 Jahr nach Abrechnungsperiode vom Vermieter vorliegen. In Deinem Fall hätte die Abrechnung vom Vermieter am 31.01.08 vorliegen müssen. Da Du was von Stadtwerken schreibst, weiß ich nicht, wie da die Regeln sind.