80x20
Hallo Lena,
haben dieselbe Konstellation.
Unser Kind ist zu 80 % beihilfeberechtigt. Zu 20% ist es privat versichert. Bedenke, wenn du in Elternzeit bist, ist dein Kind über den Vater beihilfeberechtigt. Immer über denjenigen, der die Familienzuschläge erhält. Hoffe konnte helfen :BIEN: Lg Elli