Risikolebensversicherung
Hallo Mukke,
klare Antwort: Es kommt darauf an.
... und zwar darauf, ob bei der Versicherung jemand eingetragen wurde, der im Todesfall der Empfänger des Geldes sein soll.
Falls ja, bekommt diese Person das Geld - oder hat zumindest Anspruch darauf.
Falls nein, tritt normalerweise die normale Erbfolge in Kraft.
Wenn Du als Begünstigte angegeben wurdest, müsstest Du das Geld bekommen. Dann verwaltet aber Deine Mutter das Geld bis zu Deiner Volljährigkeit.
Wenn die normale Erbfolge eintritt, gibt es evtl. noch andere Empfänger und Du müsstest teilen.
Wenn Deine Mutter drin steht, gehört das Geld ihr und sie darf dann alleine entscheiden, was sie damit macht - unabhängig davon, was evtl. damals mündlich besprochen wurde.
Gruß
Jürgen