Hallo,


Meine Eltern sind seit letztem Jahr geschieden. Vor einem Monat ca hat mein Vater sich das Leben genommen. Nun ist meiner Mutter eingefallen dass es noch eine Risikolebensversicherung gibt. (gilt nach 3 Jahren nach Abschluss dieser auch im Suizidfall)
Meine Frage ist nun wer das Geld bekommt, da diese Versicherung damals gemacht wurde um meine Betreuung zu Finanzieren (ich bin die Tochter, 17 Jahre).


vlg Mukke

Risikolebensversicherung
Hallo Mukke,


klare Antwort: Es kommt darauf an.


... und zwar darauf, ob bei der Versicherung jemand eingetragen wurde, der im Todesfall der Empfänger des Geldes sein soll.
Falls ja, bekommt diese Person das Geld - oder hat zumindest Anspruch darauf.
Falls nein, tritt normalerweise die normale Erbfolge in Kraft.


Wenn Du als Begünstigte angegeben wurdest, müsstest Du das Geld bekommen. Dann verwaltet aber Deine Mutter das Geld bis zu Deiner Volljährigkeit.
Wenn die normale Erbfolge eintritt, gibt es evtl. noch andere Empfänger und Du müsstest teilen.
Wenn Deine Mutter drin steht, gehört das Geld ihr und sie darf dann alleine entscheiden, was sie damit macht - unabhängig davon, was evtl. damals mündlich besprochen wurde.


Gruß


Jürgen

    4 Tage später
    6 Tage später
    urbain_12274131

    Laufzeit
    Die grundsätzliche Frage ist doch, ob die Vs. schon drei Jahre lief.


    Falls ja, muss geprüft werden, um welche Art der RLV es sich handelt, weil davon die Summe, welche ausgezahlt wird, abhängt.


    Ansonsten regelt die Police ganz klar die Frage, wer welches Geld erhält.

    3 Jahre später

    Re: Risikolebensversicherung
    Meiner Ansicht nach hat die Mutter den Anspruch nur dann, wenn sie zum Zeitpunkt des Todes noch mit deinem Vater verheiratet gewesen sein sollte. Ansonsten hat der Berechtigte den Anspruch, da eine Risikolebensversicherung nicht zur sonstigen Erbmasse gehört. Es gilt jedoch auch eine Mitversicherung für Suizid.