Hallihalo liebe Forenmitglieder! :vache:
Also ich habe eine Freundin die aus Bosnien kommt und alle 3 Monate in die Schweiz geht um dort ein wenig Geld zu verdienen.
Geld verdient sie indem sie den ganzen Tag auf die Kinder einer Familie aufpasst und den Haushalt regelt. Sie lebt auch bei dieser Familie und nach 3 Monaten Aufenthalt muss sie wieder zurück nach Bosnien, da sie sich ja gesetzlich max. 3 Monate im Ausland niederlassen darf. Monatlich bekommt sie ca. 700 Schweizer Franken.
Muss sie bei einer solchen Arbeit angemeldet sein?
Falls dies als Schwarzarbeit gilt und es zu einer Steuerhinterziehung kommt, wie könnte der Inspektor eine solche Tat beweisen?
Schließlich bekommt sie ja alles in die Hand gedrückt.
Das einzige was für mich verdächtig wäre, ist dass sich ein wildfremdes Mädchen die nicht mal Deutsch kann, sich in einer wildfremden Familie niedergelassen hat.
Aber mit diesem Wissen kann man ja auch noch lange nichts beweisen. Also wie kann da vorgegangen werden?
lG mamebina