Hallihalo liebe Forenmitglieder! :vache:


Also ich habe eine Freundin die aus Bosnien kommt und alle 3 Monate in die Schweiz geht um dort ein wenig Geld zu verdienen.


Geld verdient sie indem sie den ganzen Tag auf die Kinder einer Familie aufpasst und den Haushalt regelt. Sie lebt auch bei dieser Familie und nach 3 Monaten Aufenthalt muss sie wieder zurück nach Bosnien, da sie sich ja gesetzlich max. 3 Monate im Ausland niederlassen darf. Monatlich bekommt sie ca. 700 Schweizer Franken.


Muss sie bei einer solchen Arbeit angemeldet sein?
Falls dies als Schwarzarbeit gilt und es zu einer Steuerhinterziehung kommt, wie könnte der Inspektor eine solche Tat beweisen?
Schließlich bekommt sie ja alles in die Hand gedrückt.


Das einzige was für mich verdächtig wäre, ist dass sich ein wildfremdes Mädchen die nicht mal Deutsch kann, sich in einer wildfremden Familie niedergelassen hat.
Aber mit diesem Wissen kann man ja auch noch lange nichts beweisen. Also wie kann da vorgegangen werden?


lG mamebina

Also
die Mutter (Arbeitgeberin) versteht ein wenig Bosnisch weil sie regelmäßig mit Ausländern zu tun hat.
Sie hat dem Mädchen sogar einen Decknamen gegeben um sich irgendwie zu schützen.


Sie verlässt auch sehr selten das Haus um möglichst wenig Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen.


Aber falls jemand so einen Fall meldet. Wie könnten die Inspektoren vorgehen um so eine Straftat aufzudecken. In meinen Augen ist das ziemlich schwer. Kenne mich ja auch schlecht mit deren Vorgehensweisen aus

Also
sie reist immer mit einem Fernbus ein. Da werden meines Wissens auch die Reisepässe abgegeben und jede An- und Abreise kann überprüft werden.
Dass sie das Geld auf ihr Konto einzahlt möchte ich sehr bezweifeln.
Ich glaube, dass sie selber ihre Risiken bewusst sind und sich solche Fehler nicht erlauben will.


Die AG hat ihren Kindern beigebracht die Dame mit einen anderen Namen zu nennen um sie zu decken. Würde der Inspektor also die Kinder Fragen wie die AN heißt und diese mit dem richtigen Personaldaten nicht übereinstimmen, würde das schon Verdacht schöpfen.
Aber ob man jetzt kleine Kinder ernst nehmen kann möge ich auch jetzt ein wenig bezweifeln.


Ansonsten hast du ziemlich gute Anhaltspunkte erwähnt.
Im Prinzip muss eigentlich echt nur bewiesen werden, dass Geld fließt.
Das Problem ist, dass sich die AN jederzeit zurückziehen kann, da ihre Tante in der Nähe lebt und so der Verdacht sehr leicht verblassen kann was den Daueraufenthalt bei dieser angeht. Sie könnte auch das verdiente Geld bei der Tante verweilen lassen.
Aber wenn der Inspektor divserse Koffer und Kleidung sieht, wird das wiederrum den Verdacht anregen.
Es ist wirklich ein Katz und Maus Spiel.

7 Tage später

Strafbar ?!?
Hallo,


also die 3 Monatsregel gilt für einen Besuch oder Urlaub.
Für die Tätigkeit muss eine Arbeitserlaubnis her. Wie das genau geregelt ist hängt von jeweiligen Kanton ab.
Des Weiteren gibt es in der Schweiz ein Gesetz gegen Lohndumping. Hier müssen Ausländer für bestimmte Tätigkeiten ein Mindestgehalt bekommen. Das dürfte hier unterschritten sein.
Der Steueraspekt ist eher zu vernachlässigen. Ersten ist das in der Schweiz nicht so hart geregelt wie bei uns. Zweitens dürfte das Einkommen noch unter den Mindestgrenzen liegen.
Bei 1x 3 Monte im Jahr sollte das Bosnische FA hierfür zuständig sein. Da habe ich keine Ahnung von.


Wie sieht es aus mit Krankenversicherung und Unfallversicherung?


In der Realität wird wohl nichts passiere.


Viele Grüße