hallo, ich habe mal gehört das es möglich ist eine schönheitsop von der steuer abzusetzen wenn diese aus beruflichen gründen oder zur verbesserung der auftragslage ist. Also z.B bei Models oder Prostituierten. Stimmt das? was muss dabei beachtet werden? bzw. wie geht man da vor?
diese darf dann wahrscheinlich erst nach anmeldung des gewerbes gemacht worden sein. muss ich sie dann vorher anmelden oder sowas? oder reicht es einfach nur die rechnung einzureichen?