Tja, ...
... eifach Pech gehabt.
Es wird nunmal aus dem tatsächlichen, und nicht nach einem fiktiven Gehalt vor der Geburt errechnet.
Sie würden ja auch auf die Barrikaden gehen, wenn eine Studentin das Elterngeld fiktiv aus ihrem vielleicht erzielten Gehalt als Fachärztin, das sie in 12 Jahren erhalten könnte, berechnet wird.