Hallo :)
ich mach mir mal wieder viel zu viel Sorgen und hoffe hier ein paar Antworten zu bekommen..
Mein Freund und ich bekommen ein Baby (30.SSW), er hat schon ein Kind aus einer früheren Beziehung, für dass er Unterhalt zahlen muss. Er zahlt zwar nicht sehr viel knapp 150.- allerdings macht mir schon der Betrag zu schaffen, da ich gerade Krankengeld beziehe und ich von einem Elterngeld von 300 Euro ausgehe und mein Freund "noch" (wird ab September erst fest eingestellt) knapp 1020.- bekommt. Abzüglich der Miete und sonstigen laufenden Kosten seh ich nur rote zahlen vor mir :( ... Was mich nun interessiert, wird mein Kind trotzdem berücksichtigt obwohl wir zusammenleben, also verkürzt sich der Unterhalt für dass erste Kind, da beide Kinder gleichberechtigt sind, er aber zum Mangelfall wird? Oder kann ich etwa vollen Unterhalt trotz Lebensgemeinschaft von ihm verlangen, denn dann würde ja auf jedenfall eine Neuberechnung stattfinden? Im Falle einer Trennung wäre er ja auch auf der sicheren Seite, da ich im Rechtststreit nicht behaupten könnte er hätte mich finanziell nicht unterstützt, richtig?
Um eines Vorweg zu nehmen, mich belastet die ganze Geschichte wirklich, da von einem Zwangsumzug sonst nicht abzusehen ist und wir schon relativ niedrig mit der Miete liegen. Da die Mutter schon wieder neue Kinder in die Welt gesetzt hat und deren Partner ein Nettogehalt von 2500.- hat und sie in eigenem Eigentum wohnen, ist meine Vorstellung dem anderen Kind den Unterhalt zu kürzen auch nicht so furchtbar :) der kleinen gehts gut bei ihren "Eltern" und bei uns, leider schafft es ihre mom immer wieder dass das Kind höchstens einmal im Monat kommen kann, was wie ich finde auch nicht fair gegenüber dem Unterhaltszahlenden ist.
Danke für hilfreiche Antworten