Hallo erstmal,
ich habe seit wochen stress mit meiner mutter und möchte daher ausziehen.
meine eltern sind seit 15 jahren geschieden und ich lebe seit dem bei meiner mutter, zu meinem vater habe ich leider keinen kontakt mehr.
ich bin noch 17 jahre, werde aber im september 18 jahre und mache eine schul. ausbildung.


jetzt meine fragen:


wo kann ich finanzielle unterstützung bekommen?
mit wem muss kontakt aufnehmen; mit dem jugendamt,arbeitsamt?!
stimmt es, das das kindergeld weitergezahlt wird, bis ich die ausbildung beendet habe?
muss ich wenn ich 18 jahre geworden bin, einen antrag stellen, das das kindergeld weitergezahlt werden muss?


vielen dank schonmal im vorraus! :)

24 Tage später

Hallo erstmal...
Also das ist ja eine sehr unschöne Situation, die du da hast! Stress gibt es in dem Alter immer wieder und überall! So einfach, wie du dir das vorstellst ist das ganze nun mal leider nicht! Natürlich kannst du ausziehen - deine Mutter muss damit allerdings einverstanden sein! Vielleicht solltet ihr erst einmal ein gemeinsames Gespräch mit dem Jugendamt suchen, nach Lösungen suchen! Vielleicht können die dir/euch Tipps für den Umgang miteinander geben! Einfach ausziehen (damit hat man seine Ruhe, ist es nun mal leider nicht getan)! Solange du in der Ausbildung bist, aber max. bis 25 ist deine Mutter für dich verantwortlich/finanziell gesehen (so ist das hier bei uns)! Was NICHT heißt, das deine Mutter deine Wohnung zu zahlen hat! Also erst zum Jugendamt, dann zum Soziamt usw.! Viel Glück und alles liebe!

7 Tage später

Hi
ich habe das gleiche problem nur mit meinem Vater.
Meine Eltern sind allerdings nicht geschieden.
Ich wollte auch aussziehen aber meine Eltern waren damit nicht einverstanden, daher habe ich einen Termin beim Jugendamt gemacht. Das ist nächste woche. Ich kann dir dann ja sagen was sie zu mir gesagt haben. ;)

20 Tage später

Stress mit der Mutter..
was alles so gibt. Wie wäre es wenn Du Deinen Mutter mal achten würdest dann hast Du auch kein Stress mit ihr.
Es ist gut so das der Gestezgeber da einiges geregelt hat. Jugendliche die sich zu Hause nicht benehmen können brauchen auch nicht den Schutz des Gesetzgebers.