Unterhaltszahlung
Hallo,
bei einem gemeinsamen Sorgerecht muß der leibliche Vater seine Zustimmung zur Namensänderung geben. Auch wenn die Eltern des Kindes nicht verheiratet waren, aber eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Gibt der leibliche Vater die Zustimmung nicht, kann gegebenfalls gerichtlich entschieden werden. Natürlich immer zum Wohle des Kindes.
Hat ein "Stiefvater" vor, das Kind seiner Frau zu adoptieren, ist die Zustimmung des leiblichen Vaters notwendig. Nach der Adoption ist dann der leibliche Vater von der Unterhaltsverpflichtung befreit. Alle Rechte und Pflichten gehen auf den Stiefvater über. Auch wenn es später um das Erbe geht.
Viele Grüße