Geht - aber vorsichtig sein!
Hallo kuka 192,
ich habe das selbst ein paar Jahre lang so durchgezogen, aber es ist nicht ohne Risiko. Die Fiktion der Steuerklasse 3 kann Dein Lebenspartner nur aufrecht erhalten, wenn er sich mit seiner Ex darüber einig ist, dass es in regelmäßigen Abständen "Versöhnungsversuche" gibt, während denen man offiziell wieder zusammenlebt, und sei es nur für eine Woche oder so.
Näheres findest Du auf den Seiten meines Anwalts, der mir damals weitergeholfen hat: http://www.lexikon-familienrecht.de/scheidung-steuern-versoehnungs versuch/
Alles Gute Euch zweien.
Klausi