Wenn
er Unterhalt bezahlt, ist es sein Recht das halbe Kind auf die Lohnsteuerkarte zu nehmen. Dadurch hat er auch wegen der PV ersparnis.
Wenn er mit der Geburtsurkunde und dem Titel zur Gemeinde geht, müssen sie es sowieso eintragen, da kannst du gar nichts tun.
Wieso auch, es macht dich nicht ärmer.