Umzug mit Kind-->Grundschulwechsel.. kann der Vater was dagegen sagen? gemeinsames Sorgerecht
Hi,
lass dich nicht unnötig unter Druck setzen.
Auch bei dem gemeinsamen Sorgerecht darf die Mutter mit dem bei ihr gemeldeten Kind umziehen, das Recht steht ihr aus Art 2 GG zu, d.h. bei einem Umzug muss er ohnehin nicht zustimmen.
Dir steht das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu, wenn sich dein Sohn bei dir befindet, ihm steht es zu, wenn er sich bei ihm aufhält. Bei größeren Entfernungen spielt ggf. noch die damit verbundene Einschränkung des Umgangs eine Rolle, aber grundsätzlich darfst du dein Kind mitnehmen. Das sagte mir mal ein befreundeter Rechtsanwalt (obwohl es nicht Thema bei meiner Scheidung war).
Das Meldeamt von meinem Wohnort wollte die Zustimmung meines Ex zum erstmaligen Auszug aus der gemeinsamen Wohnung (das sei aber wohl auch schon kritisch anzusehen wegen Art. 2 GG), aber sie meinten, danach könne ich mit dem Kind umziehen, wohin ich wollte, da wäre keine Zustimmung mehr erforderlich. Das schonmal dazu.
Das zweite wäre der Grundschulwechsel (bei mir wäre es z.B. die Einschulung). Hier ist es ja so, dass in der Regel Schuleinzugsbezirke bestehen, die die Eltern verpflichten, ihr Kind in der Schule anzumelden, in deren Bezirk sie wohnen. Wenn dem auch bei dir so ist, dann gibt es da doch nichts, was einer Zustimmung des Vaters bedarf.
Im Gegenteil, du bist gesetzlich verpflichtet, dein Kind in die Grundschule des neuen Wohnortes zu bringen. Im Gegenzug wäre (zumindest bei uns) eine Ausnahmegenehmigung für die weitere Beschulung an der alten Schule notwendig, die - von dir mit seiner Zustimmung - beantragt werden müsste.
Also bräuchte er dem gesetzlich festgeschriebenen Schulwechsel nicht zustimmen. Auch wenn er etwas dagegen unternimmt, kommt es dann auf das Kindeswohl an. Ein Schulwechsel nach der 1. Klasse ist zwar nicht schön, aber wenn ihr noch zusammen wärt und zusammen umzieht, weil z.B. der Vater einen neuen Job hat, dann müsste er ja auch die Schule wechseln...
Aber das Kind zu seiner Bequemlichkeit jeden Tag kilometerweit durch die Gegend zu schicken, ist meiner Meinung nach dem Kindeswohl auch nicht gerade zuträglich - wenn man es mal von der Seite des Rechts betrachtet.
Mein Tipp wäre - sprich mal mit der Schulverwaltung der Stadt, wie das mit dem Schulwechsel läuft, wenn du umgezogen bist. (noch nicht auf das fehlende Einverständnis des Ex hinweisen - wie gesagt, ist m.E. in dem Fall nicht erforderlich, aber manche Behörden wollen es dann plötzlich aus Vorsicht haben, obwohl es rechtlich nicht erforderlich wäre).
Anders wäre wahrscheinlich der Fall bei freier Schulwahl, z.B. Gymnasium, wo es diese Pflicht mit den Einzugsbereichen nicht gibt.