hallo. ich möchte mal hier im forum ganz neutral nachfragen - denn ich hab da so ein merkwürdiges gefühl was das jugendamt angeht.
nach dem tötlichen unfall meiner jüngeren schwester vor 8 jahren habe ich die vormundschaft für sie bekommen. erst ganz schnell, dann wurde sie mir entzogen weil der leibliche vater alle hebel in bewegung gesetzt hatte und sich dieses ganze verfahren dann über mehrere jahre hinzog. das jugendamt hat seinem allgemeinen ruf hier alle ehre gemacht und nichts unterlassen um zu zeigen das sie am längeren hebel sitzen. so waren sie dafür, dass meine nichte kontakt zu dem vater aufbaut, der seit jahren alkoholiker und drogenkonsument war. die besuchskontakte waren alles andere als schön für die damals 4 jährige. so bestand auch der starke verdacht, dass er sie mit schlafmitteln ruhig gestellt hat, in ihrer gegenwart drogen konsumiert hat (laut ihren erzählungen) als sie älter war, habe ich ihr geld gegeben damit sie bzw er ihr essen kaufen konnte, dass er sich von ihr auslieh um sich alkohol und zigaretten zu kaufen. ich kam absolut nicht dagegen an, da er das j-amt und den richter hier an unserem a-gericht auf seiner seite hatte, da sein onkel hier richter ist. wärend sie noch recht klein war, hat man mir unterstellt, ich hätte ihr das alles eingeredet, aber jetzt wo sie älter wurde und sich besser erklären konnte, hatten wir endlich erfolg.
unterhalt hat der k-vater nie gezahlt und so habe ich beim j-amt im juli einen antrag auf beistandschaft gestellt. man teilte mir mit, dass ich eine schrftl. bestätigung der kindesmutter einreichen sollte, dass sie mit meiner vorgehensweise einverstanden ist und auch das ich die vormundschaft erhalten habe. aber darum geht es ja-würde meine schwester noch leben, gäbe es ja diese ganze auseinandersetzung nicht. ist das jetzt wieder vom j-amt eine linke masche ? denn ich soll mich jetzt an das gericht wenden mit meiner bitte der beistandschaft so das das gericht entscheidet. ist das normal diese vorgehensweise ? wäre dankbar wenn mir das jemand erklären könnte. :FOU: