Man du,
Hilfe = nicht Hielfe, ohne e
hat = nicht hatt, nur ein t
wann = nicht wan, mit zwei n
Enttäuscht = nicht Enteuscht, mit zwei t und ä nicht e
kam = nicht kamm, nur ein m
dann = nicht dan, mit zwei n
als = nicht alls, nur ein l
....
Sorry, mußte mal raus
Jetzt zu deinen Fragen:
Du hast gar keine Rechte als "Stiefmutter". Der Begriff "Stiefmutter" ist angebracht, wenn man ein fremdes Kind zu sich nimmt und die Mutter ersetzt. Ist bei euch ja nicht der Fall.
Ich bin auch der Meinung, daß du mit deinen eigenen Kinder genug zu tun hast; und wenn nicht, bringe ihnen BITTE RICHTIG SCHREIBEN bei.
Dein Mann hat natürlich ein Recht auf Umgang. Erst muß ein Kontakt zwischen Vater und Kind hergestellt werden. So etwas geht auch nicht von heute auf morgen. Das betrifft auch nur Vater und Tochter, du hast bei diesen Treffen nichts zu suchen. Vielleicht darf er dann nach ein paar Monaten (wenn alles gut läuft) oder Jahren mit den Kind alleine was unternehmen, z.B. mit nach Hause nehmen und euch vorstellen.
Strafbar hat sich die Mutter auch nicht gemacht.
Gruß Steffi