Antwort
Also das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt eh schon bei der Mutter. Das müßte der Mann beantragen, was ihm schwer fallen wird nach ihrer Flucht. Das Sorgerecht haben beide von geburt der Kinder an. Das kann sie zwar ändern lassen, was auch in so einem Härtefall nicht ganz einfach sein wird. Er als Mann wird wahrscheinlich gar nicht wissen, in welchem Frauenhaus sie ist, und kann sich deshalb nicht um die Kinder kümmern ( die letzten beiden Monate ), Rein rechtlich würde ich sagen handelt es sich um Kindesentziehung, falls sie einfach umzieht. Ob ihr etwas passiert aufgrund ihrer Situation mag ich bezweifeln. Sollange der Mann den Kindern nie etwas getan hat, wird er auch ein Besuchsrecht erhalten, ob ihr das paßt oder nicht.
Mich wundert es nur, daß solche Fragen hier erscheinen. In den Frauenhäusern arbeiten ausgebildete Leute, die ihr eigentlich weiterhelfen und sie beraten.