Hallo zusammen,
ich hoffe jemand kann mir helfen. Ich bin 21 Jahre alt und habe bis vorgestern keine Möglichkeit gehabt Kontakt zu meinem Vater aufnehmen zu können, dies wäre mir jetzt möglich, allerdings hat mich meine Großmutter davor gewarnt, da ich dann verpflichtet werden könnte für meinen Vater später unterhaltspflichtig zu werden. Generell gilt zwar dass man im direkten Verwandtschaftverhältnis sofern es einem möglich ist immer zum Unterhalt verpflichtet ist, allerdings gibt es anscheinend das "Schlupfloch" sich dem zu entziehen, wenn man nachweislich ein sehr gelockertes oder gar kein Verhältnis (emotionaler sowie finanzieller Art) zum Vater (in meinem Fall) hatte, was bis jetzt der Fall ja war, da er auch nie Unterhalt gezahlt hat oder dass ich ihn je kennengelernt hatte. (nicht ganz unwesentlich zu erwähnen: Ich bin ehelich geboren)
Nun zu meiner Frage: Ich würde mich natürlich sehr gerne mal mit meinem Vater treffen/ mich unterhalten, einfach einen Kontakt aufbauen. Kann das dann mir unter Umständen hinsichtlich der eventuellen Unterhaltsverpflichtung in der Zukunft nachteilig werden, wenn ich den Kontakt zu ihm suche??? Oder ist das sowieso unrelevant, da ehelich geboren?
Grüße