hallo, brauche unbedingt hilfe. habe im februar ein auto( EZ 98/12) gekauft mit 79000 km. (bei einem sog. "strassenhändler", der aber seriös ist).
jetzt ist lenkgetriebe kaputt. habe mich ein wenig informiert, es heißt auch so kleine autohändler müssen garantie geben. aber nicht auf verschleißteile.
wie sieht die rechtslage denn nun wirklich aus? im kaufvertrag steht garantie nur auf evtl. lackschäden. sonst auf nichts. bin total verunsichert. es gibt doch laut adac so ein neues gesetz, da ist es für die händler nicht mehr so einfach zu sagen "gekauft wie gesehen" bitte um wirklich erste fundierte antworten. herzlichen dank schon im voraus