Hallo!
Innerhalb von drei Jahren kann man insgesamt 1,5 Jahre Krankengeld beziehen. Es ist egal, ob es verschiedene Diagnosen sind.
ALG kann es allenfalls geben, wenn man NUR diese Arbeit nicht ausführen kann, eine andere aber schon. Der eigentliche Arbeitgeber muß bestätigen, dass er der Ausübung einer Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber zustimmt. In solchen Fällen kann man ALG beziehen obwohl ein Vertrag besteht.
Sonst würde es Sozialhilfe geben wenn man die Voraussetzungen erfüllt, also Bedürftigkeit vorliegt.
Erfüllt man diese Voraussetzungen nicht, hat man in der Tat ein Problem!
Gute Besserung und alles Gute für Dich ;-)