Unser Büro muss von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr besetzt sein. Dadurch haben wir Teilzeitkräfte jede Woche einen anderen Dienstbeginn. Z.B. mal von 8-14 oder mal von 12-18 usw. Leider kann ich im Tarifvertrag nicht erlesen ob es sich bei solchen Dienstzeiten um Schichtarbeit handelt da alles relativ schwammig beschrieben ist. Kann mir jemand bezüglich der Definition helfen?