Nein
Schwangere haben keinen Vortritt.
Und meiner Meinung nach, ist das auch okay so.
Die Vertretung kann lange genug nicht mehr in den Urlaub gehen wie es ihr beliebt. Sie muss ja jetzt die Arbeit deiner Freudin miterledigen. Deine Freundin ist ja eh schon 6 Wochen vor dem Geburtstermin weg. Die Vertertung muss ja hier schon einspringen. Also ein bisschen Entgegenkommen wäre hier nicht schlecht.
Wenn deine Freundin die letzten Jahre immer zu Gunsten der anderen Kollegin bzgl. des Pfingsturlaubs zurückgesteckt hat, war das doch ihre Entscheidung, oder nicht?
Dann darf sie sich jetzt nicht beschweren. Und weis die Vertretung das überhaupt? Zumal man diesen auch unter deiner Freundin und der Kollegin hätte teilen können.
Ich muss klar sagen, dass ich ihr die 5 Wochen vor dem Mutterschutz nicht geben würde. Zumindest nicht am Stück. Das wären dann 11 Wochen. Kann sie den Urlaub nicht jetzt schon abbauen? Schließlich ist sie ja dann lange genug zu Hause.
Versteh mich bitte nicht falsch.
Aber versetzt euch vielleicht auch mal in die Lage der Vertretung. Sie ist die jenige die jetzt zurückstecken muss und das nicht nur mal für 2 Wochen Pfingsturlaub.
LG