Hey Ihr Lieben.
Ich brauch dringend einen Rat.
Ich habe einen Mahnbescheid beantragt. Alles soweit kein Problem,aber:
Da ich den 1. Antrag mit der Barcode-Methode gemacht habe, konnte dieser bei Gericht nicht verwendet werden, da der Barcode nicht lesbar war. Also habe ich es erneut versucht. Leider aber dieses mal mit dem falschen Vornamen der Gegnerin.
Dieser wurde nicht akzeptiert, aufgrund der ausgedruckten Barcode-Sache.
Nun haben wir es bei uns eingerichtet, Mahnbescheide über das EGVP - Verfahren bei Gericht einzureichen.
Dies habe ich dann gleich getan. Leider auch mit dem falschen Vornamen, da ich das einfach vom vorherigen (schon falschen) abgeschrieben habe.
Nun wurde der Mahnbescheid aber trotzdem zugestellt. Die Gegnerin war nun bei uns in der kanzlei und machte nen Aufstand, dass sie doch (ich verwende andere Namen) Maria und nicht Angelika (wie ich fälschlicherweise angegeben habe) heiße.
Ich rief darauf hin beim Mahngericht an, um zu fragen, was man hier tun kann. Mir wurde nur gesagt, dass der MB demnach zugestellt wurde. Aber da die Sache dieses Jahr verjähren würde, habe ich nun Angst, dass der MB, falls es zum Widerspruch der Gegnerin kommen sollte, vom Gericht nicht anerkannt wird.
Was mach ich nun? Stelle ich einen neuen MB?
Oder warte ich auf den Antrag auf Erlasse eines VB? denn die dame vom mahngericht sagte mir, dass man das dann immernoch berichtigen kann. Allerdings, wenn die Gegnerin Widerspruch einlegt, kommt es doch garnicht zum VB?
Was mach ich? Bitte helfen...!!!!!!!
Auch wenn es zum streitigen Verfahren kommt, sagte mir die Dame vom Mahngericht, dass dies als Beiakte der streitigen Akte hinzugefügt werden würde, so dass das Gericht sehen kann, dass der Antrag 1 x richtig gestellt wurde (blöd nur, dass das mit der Barcode-Methode war??)
bitte helfen!! schnell