Hallo!
Also folgendes: Habe vor wenigen Monaten als Zahnarzthelferin angefangen (Auszubildende).
Nun, am Feiertag hatten wir dann Bereitschaftsdienst gehabt und da bei einem Patienten eine Füllung gelegt. Alles recht und gut. Die restliche Woche darauf war der Dr. nicht da. 3 Tage nach dem Bereitschaftsdienst, (ich war allein in der Praxis und hatte Telefondienst) rief der Patient noch mal an, wegen Schmerzen am zuvor gefüllten Zahn. Und jetzt mein Problem: Ich sagte zu ihm, das wir diese Woche nicht hier sind und wollte ihm gleich für Anfang nächster Woche(also für 4 Tage danach) einen Termin geben (Verstehe ja, dass man mit Schmerzen nicht so lange warten will!) Aber er sagte, er wäre die ganze nächst woche nicht da, wegen Arbeit vermutlich, er käme erst am Samstag wieder. Also wollte ich ihm dann für den besagten Samstag einen Termin geben, worauf er sagte, dass er so lange nicht warten könne und er suche sich einen anderen Zahnarzt auf. (Aber er war nicht unfreundlich oder so, nur enttäuscht, versteht sich!) Meine Frage ist, was hätte ich anders machen können, bzw. ist es jetzt strafbar, weil ich ihm keinen Termin anbieten haben können?? Bitte helft mir, bin am verzweifeln!! Was meint ihr dazu??