RA-Kanzlei?
Wenn du schreibst Kanzlei, gehe ich davon aus, dass du eine Rechtsanwaltskanzlei meinst.
Ich habe auch mal eine Ausbildung zur ReFa gemacht und auf Grund von Differenzen in der Kanzlei meine Abschlussprüfung vorgezogen.
Du könntest ja eine andere Kanzlei suchen, wenn du die Prüfung nicht schaffst und dann sie Sommerprüfung machen.
Du kannst ja, wenn du gekündigt hast oder gekündigt wurdest auch weiterhin für bis 4 Wochen (zumindest in meinem ehem. RAK-Bereich) weiterhin zur Berufsschule gehen.
Bzgl. der Prüfung müsstest du schauen, ob du diese wenn es deine Erste ist, auch als sog. Externe machen darfst.
Ohne Abschluss giltst du leider als ungelernte Kraft.
Ich kann mir vorstellen, dass du hier später dann schon Steine in den Weg gelegt bekommst.
Du könntest dich ja nie als Rechtsanwaltsfachangestellte bewerben, denn die Berufsausbildung hast du ja nicht abgeschlossen und somit darfst du die Berufsbezeichnung auch nicht führen.
Auch wenn du es nicht hören willst, würde ich versuchen, die 2 Wochen durchzuhalten und die Prüfung zu machen. Auch wenn du sie nicht schaffst, kannst du danach weiter zur Berufsschule gehen und die Prüfung noch einmal versuchen. Und in der Zwischenzeit kannst du dir eine andere Kanzlei suchen.
Soweit ich weis, bist du beim nichtbestehen der Prüfung nicht verpflichtet in der Kanzlei zu bleiben, sondern dürftest die Prüfung als Externe noch einmal versuchen. Da musst du die Prüfungsgebühren aber selber bezahlen.
Wenn das in deinem RAK-Bezirk mglich ist, könntest du ja auch schauen, dass du fpr ein halbes Jahr einen 400 Euro-Job annimmst und parallel für die anstehende Prüfung lernst. Der Stoff ändert sich in 6 Monaten ja nicht.
Dann wären die 3 Jahre zumindest nicht ganz verloren.
Viel Glück