Zur ...
... Zeit liegt der Grundfreibetrag bei 8.004,- für Ledige. Erst wenn dieser Betrag überschritten ist, fallen Steuern an.
Dabei ist es egal, wie die Steuerklasse ist. Die EINKOMMENsteuer wird nach Steuertabelle errechnet.
Die Steuerklassen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 dienen lediglich dazu, ein LOHNSTEUERabzugsmerkmal festzulegen. Die einbehaltene Lohnsteuer wird als Vorauszahlung von der ermittelten Einkommensteuer abgezogen.
Ich zahle 12 mal im Jahr Lohnsteuer ( seufz), mache aber auch nur einmal im Jahr eine Einkommensteuererklärung.
Natürlich können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie nach Steuerkarte abgerechnet werden. Bei Steuerklasse 1 dürfte auch kein Abzug stattfinden.
Sprechen Sie aber am Besten mit Ihrem Steuerberater, da er, wie schon gesagt, Ihre Verhältnisse eher kennt.