Also...
- die Fachoberschulreife und eine abgeschlossene Berufsausbildung als staatl. geprüfte/r Kinderpfleger/in oder als staatlich geprüfte/r Sozialhelfer/in
- oder den Abschluss der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen
- oder die allgemeine Hochschulreife (Abiturienten können noch in dem Jahr mit der Ausbildung beginnen, in dem sie das Abitur bestanden haben. An Stelle einer Berufsausbildung tritt vor Ausbildungsbeginn lediglich ein kurzes Praktikum. Die Dauer wird in Absprache mit der Schulleitung festgelegt.)
- oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Beruf, die der Ausbildung dienlich ist.