olwin_12965249:NON:
Das ist so nicht richtig!
Ich arbeite bei einem Anwalt und kenne mich mit den ganzen Kündigungsarten sehr gut aus.
Bei einer fristgerechten Kündigung von 4 Wochen, da brauch man keinen Grund.
Aber bei einer fristlosen Kündigung braucht man sehr wohl einen Grund. Der da wäre z.b. Mobbing.
Es muss bei einer fristlosen Kündigung IMMER ein Grund sein, der auch vertretbar ist. Sprich nicht einfach weil man keine lust mehr hat. Das geht dann nicht.
Also nochmal: Wenn sie kündigen will sofort und fristlos benötigt sie einen triftigen Grund.
Und dann darf sie wechseln.
Kündigt sie ordentlich und fristgerecht von 4 Wochen, dann muss sie den Beruf wechseln, also darf den gleichen Beruf nicht mehr ausüben.