hallo, ich habe folgendes Problem:
ich habe am 15. März meine Kündigung zum 11.04. bei meinem Arbeitgeber (kein Tarif, kein öffentlicher Dienst o.ä., sondern ein kleiner Betrieb mit 2 Angestellten und 2 Führungspositionen -also Senior & sein Junior) eingereicht und im Arbeitsvertrag steht geschrieben, daß beiderseits die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten. Deshalb will mein Chef nämlich nur eine Kündigung zum 30.04. akzeptieren...aber die gesetzlichen Bestimmungen sagen doch, daß ich als AN auch zum 15. kündigen kann oder irre ich mich da? Ich möchte auch gern vorzeitig (ab 01.04.) aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis gelöst werden, mein Chef bot mir deshalb einen Aufhebungsvertrag zum 31.03. an und fordert dann aber widerum das Weihnachtsgeld zurück (waren 850Euro brutto) -darf er das oder ist er dazu nicht mehr befugt, denn im Arbeitsvertrag steht, daß der AN das Geld zurückzahlen muß, sollte er vor Ablauf des 31.03. kündigen (also das Übliche, was es dazu zu sagen gibt)...oder ist deshalb ein Aufhebungsvertrag zum 01.04. sinnvoller? Was kann ich sonst tun, damit ich schnellstmöglich und vor allem ohne Nachteile für mich aus diesem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus komme, denn ich habe bereits eine Zusage für einen neuen Job und ich würde denen dort gerne etwas sagen können ab wann genau ich denn nun verfügbar bin.
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen!!! :-)