Hallo Zusammen,
momentan befinde ich mich in einer betrieblichen Ausbildung und lebe mit meiner Freundin in einer eigene Wohnung entsprechend einer Wohn- und Lebensgemeinschaft. Aufgrund der Ausbildung möchte ich gerne Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Meine Ausbildungsvergütung beträgt brutto jährlich 9150,48 Euro. Meine Freundin könnte Wohngeld beantragen, da sie sich nicht in einer Ausbildung befindet, sondern auf 400 Euro Basis arbeitet.
Bei der Genehmigung des Kindergeldes werden die Bruttoeinkünfte eines Jahres betrachtet abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge. In meinem Fall wären das 7270,32 Euro (ohne Einmalbezüge). Somit komme ich nicht über die sog. Einkommensgrenze von 7680 Euro. Jetzt habe ich aber gehört, dass die Berufsausbildungsbeihilfe sowie die Einmalbezüge wie z. B. das Urlaubsgeld beim Kindergeld mit angerechnet werden. Über einen BAB-Rechner habe ich versucht den BAB-Zuschuss zu ermitteln. Jedoch kann ich diesen Wert nicht 100% als Richtwert nehmen, da ich den Rechner nicht alle Angaben geben konnte (aufgrund persönlichen Verhältnissen).
Meine Fragen aufgrund der beschriebenen Situation:
1.Welchen Zeitraum betrachtet man beim Einkommen bezüglich des Kindergeldes (Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember?) ?
2.Was muss ich bei der Berechnung des Einkommens bezüglich des Kindergeldes betrachten? Kann ich mir meine BAB-Anspruch von Agentur für Arbeit ausrechnen lassen ohne einen Antrag zustellen?
3.Ich habe gelesen, dass ich auch einen Anspruch auf Wohngeld habe, da ich in einer Wohn- und Lebensgemeinschaft wohne und meine Freundin keinen Anspruch auf BAB hat. Stimmt das?
4.Wer kann mir in meiner Situation weiterhelfen? Was würdet Ihr mir raten?