Liebe Community! :cool:
Ich bitte höflichst, ob mir eventuell jemand weiterhelfen kann.
Ich arbeite seit 4 Jahren in einer Rechtsanwaltskanzlei, wo ich bis Oktober vollzeitbeschäftigt war (40 Stunden). Seit 1 Oktober studiere ich Rechtswissenschaften daneben und bin in der Kanzlei nurmehr teilzeit beschäftigt (20 Stunden)
Wir bekommen zu Weihnachten Weihnachtslohn (meistens fast das doppelte) und frage ich mich jetzt ob ich nur das Doppelte von 20 Stunden bekomme (erst ein Gehalt bekommen) oder ob dies aliquot irgendwie gilt, da ich ja die restlichen 10 Monate des Jahres 40-Stunden gearbeitet habe und somit vielmehr verdient habe..
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte. :BIEN:
Ganz liebe Grüße