Wie sieht der Vertrag aus?
Steht in dem Vertrag ein Sachgrund zur Befristung oder ist dein Vertrag ohne Sachgrund? Wenn er ohne Sachgrund ist und du zum August dann 2 Jahre beschäftigt wärst, liegt es nahe das du gehen musst. Denn dann müsste dich dein Arbeitgeber unbefristet oder mit Sachgrund befristet weiter beschäftigen.
Wenn nachzuweisen ist, dass in der Abteilung wo du warst, die Arbeit weiter besteht und nun ein anderer Kollege das ausführen soll, wird es für den AG schwierig zu begründen warum die gehen musst.
Wurdest du aber in eine andere Abteilung versetzt und das laut deinem Vertrag zulässig ist, und hier die Arbeit nicht mehr da ist, kann die Vertragsverlängerung oder Entfristung deswegen verweigert werden.
Wenn ich das aber so lese was du schreibst, habe ich die Vermutung, dass es in einer neuen Abteilung tatsächlich nicht so viel Arbeit gibt und man dies deshalb dorthin versetzt hat, weil man dich so loswerden kann. Wärst du in deiner alten Abteikung geblieben, wäre das für deinen Ag schwieriger geworden. So hat dein Arbeitgeber legal getrickst um einer Weiterbeschätigung aus dem Weg zu gehen.
Ist hart, aber leider von gesetzteswegen erlaubt.
LG