Also
was ich so rauslese, hast du einen 6-Monatsvertrag bei dem auch gleichzeitig 6 Monate Probezeit vereinbart wurden.
Wenn dem so ist, ist es egal ob du schwanger bist oder nicht, denn ein befristeter Vertrag läuft einfach aus. Wenn dein Chef dir einen weiteren Vertrag vorlegt, in dem die Entfristung deines jetzigen vereibart wird, dann kann er dich nicht kündigen.
Schau mal hier:
.... Daher enthält 9 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ein ausdrückliches Kündigungsverbot für den Arbeitgeber. Dies gilt für alle Arten von Kündigungen, wie ordentlicher Kündigung, außerordentlicher Kündigung oder Änderungskündigung.
Der Kündigungsschutz besteht während der gesamten Schwangerschaft und dauert darüber hinaus bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Wird im Anschluss an die Mutterschutzfrist nach der Entbindung Elternzeit in Anspruch genommen, so besteht weiterhin ein Kündigungsschutz, und zwar aufgrund der Regelungen des 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Vielleicht hilft dir das ja weiter