Hallo ! Ich habe eine arbeitsrechtliche Frage bezüglich Erziehungsurlaub: Und zwar habe ich im Jahre 1996 bei meinem Arbeitgeber angefangen zu arbeiten und war dort auch durchgehend ununterbrochen ganztags beschäftigt bis zu meinem ersten Kind bzw. Mutterschutz im Jahre 2007, danach habe ich mein zweites Kind im 2009 bekommen und dann im Jahre 2011 mein drittes Kind. Ich bin sozusagen seit 2007 im Erziehungsurlaub und habe vor, wenn mein letztes Kind drei wird, also nächstes Jahr, nicht mehr zu arbeiten, weil dann die grosse in die Schule kommt, und ich vor allem Zeitgemäß es nicht schaffen würde. Ich würde daher hier in unserer Umgebung eine Teilzeitarbeit annehmen, so 3 x die Woche für 1-2 Stunden (Sekretärin oder Putzen).....
Nun meine Frage: Meine Freundin meint, ich wäre ja von 1996 - 2007 auf jeden Fall ÜBER 10 Jahre (hier: fast 11 Jahre) beruflich vollzeittätig gewesen, und hätte bestimmt und auf jeden Fall einen Anspruch auf ABFINDUNG, wenn ich dort nicht mehr arbeiten kann (es sind auch sehr viele Leute dort tätig und ich glaub auch nicht, daß diese mich für 1-2 Std. nehmen würden).
Habe ich einen Anspruch auf vorzeitige Aufhebung des Arbeitsvertrags von 1996 und wenn ja, was ich hoffe, wieviel Abfindungsanspruch würde ich bekommen ? Die Bekannte meinte, wenn ich schon jetzt weiss daß ich dort nicht mehr arbeiten werde, müsste ich blöd sein, keine Ansprüche geltend zu machen, zumal ich wirklich für das Büro meinen Hintern aufgerissen habe...
Ich wäre und bin für baldige Rückantworten sehr sehr dankbar !!! Vielen Dank im voraus und auch allen alles Gute mit euren Engeln !!!