Ich denke,
wenn du dich innerhalb des Jahres, in dem du nicht arbeiten willst, selbst finanzieren kannst, stellt es doch kein Problem dar, dass du daheim bleibst.
Wärst du aber auf Gelder z.B. durchs Amt angewiesen, fände ich es nicht ok.
Ich als Arbeitgeber, würde dir sagen, dass du entweder zu kommen hast, so wie es vereinbart war oder du eben kündigen musst.
Wenn es vereinbart war, dass du nur 1 Jahr daheim bleibst und dann wieder kommst, rechnet dein Chef doch damit. Kommst du jetzt nicht zurück, würde ich mich als Chef vera...scht fühlen.
Besteht denn nicht die Möglichkeit, dass du deine Elternzeit auf 2 Jahre verlängsterst? Dann müsste dein Chef dir die Stelle freihalten. Fände ich aber auch nicht okay, wenn du dann planst nochmals schwanger zu werden. Dann wären wird schon bei 3 weiteren Jahren, wenn du nach der Geburt des 2. Kindes auch 2 Jahre zu Hause bleiben willst. Kein Chef macht das.
Gut, das Elterngeld wirst du jetzt bestimmt für 12 Monate in voller Höhe bekommen haben. Das hieße, dass du 1 Jahr ohne Einkommen überbrücken müsstest.
Wenn das mit dem Verdienst deines Mannes geht, okay. Wenn nicht, dann nicht.
Aber wer sagt denn, dass die nächste Schwangerschaft auch so zu dem Zeitpunkt kommt, wie du dir das gedacht hast?
Ich an deiner Stelle würde so lange arbeiten gehen, bis du das nächste Mal schwanger bist. Und ein Kind kann schon 1 1/4 Jahren für ein paar Stunden in die Tagesstätte. Ich kenne viele in meinen Bekanntenkreis die nach 1 Jahr wieder arbeiten mussten.
Wie gesagt, wenn du dich bis zum Zeitpunkt der nächsten Schwangerschaft selbst finanzieren kannst, dann bleib zu Hause. Erwarte aber nicht, dass dein Chef deine Stelle freihält. Kannst du dich nicht selbst finanzieren, hast du meiner Meinung nach weiter zu Arbeiten. Andere dafür zahlen zu lassen, weil du nicht arbeiten willst, wäre nicht okay.
LG