cassy_13021794Ja...
Ja es wird grundsätzlich dann samstags gearbeitet wenn in der Arbeitswoche ein Feiertag vorkommt.
Die Überstunden werden nur irgendwie gar nicht vergütet, weder durch Freizeit noch finanziell. Eine Klausel im AV, die beinhaltet dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind gibt es nicht.
Insofern frag ich mich, ob man trotz angesammelter Überstunden (immerhin 150) weiterhin Mehrarbeit leisten muss? Chef mehrmals drauf angesprochen... das einzige Angebot war eine Vergütung, die ein Drittel des Stundenlohns entsprechen würde. Natürlich wurde das abgelehnt.
Ich dachte eventuell, dass durch die Regelung des Urlaubsanspruches, laut AV: "Der Urlaub setzt sich aus den gesetzlichen Mindesturlaub in Höhe von 20 und ein zusätzlicher Urlaub in Höhe [...] zusammen", sich eine 5Tage Woche ergibt. Der Mindesturlaub beträgt 24 Tage bei einer 6TageWoche und 20 bei einer 5Tage Woche. Vielleicht ist ein sechster Arbeitstag in einer 5TageWoche unzulässig?
Ich frag für einen Freund, dessen AV ich mittlerweile ganz gut durchstudiert habe, weil ermich um Rat bat. Es geht nicht darum, dass er samstags prinzipiell nicht arbeiten will, sondern dass er einfach nicht noch mehr Überstunden machen will, wovon er ja eh nix sieht. Er ist auf der Suche nach einer "Lücke" sozusagen, die ihm erlaubt Mehrarbeit ablehnen zu können. Er meinte aber auch, wenn sich bis März nichts getan hat macht er einen Termin bei der Gewerkschaft und lässt das mal prüfen.