Hallo!
Ich weiß es zwar nicht wie das mit den Zusatztagen ist, aber ich glaube nicht, dass es das gibt.
Und zwar deshalb, weil es ein Gesetz gibt, welches besagt dass man NICHT den Urlaub abbrechen muß wenn man gerufen wird.
Das ist alles auf reiwilliger Basis und deshalb denke ich einfach nicht, dass eine rechtliche Entschädigung dafür geben kann (weil ja freiwillig)...
Hat das eine verlässliche Quelle so gesagt?