hallo!
ich hab ein Paar Fragen zum Arbeitsrecht etc - danke voraus für Geduld beim lesen... :)
meine neue Arbeit war mit einem Umzug verbunden. als alle Kartons leer waren und mein Arbeitsvertrag nicht gefunden, hab ich es meinem Arbeitsgeber mitgeteilt - wir haben uns darauf geeinigt, dass er mir einen neuen Vertrag zuschickt.
der neuer Vertrag weicht erheblich vom Original ab, diese Änderungen sind für mich vom Nachteil und waren nicht vereinbart. kürzlich tauchte das Original in meiner alten WG auf, so dass ich beides vergleichen konnte und den neuen Vertrag nicht unterschrieben habe.
nun,
- darf der Arbeitsgeber Änderungen im ursprünglich vereinbarten Vertrag eigenwillig vornehmen? an wann gilt eigentlich ein Arbeitsvertrag überhaupt?
- mein Arbeitsgeber übergab mir den neuen Vertrag persönlich mit den Worten, er habe ihn um einige Details die üblicherweise gar nicht drinnen stehen ERGÄNZT, weil die Zeit knapp ist und ich mich ja ohnehin schon im Arbeitsverhältnis befinde. dieselben Details sind aber schon im Original präzise aufgelistet. ich kann mir nicht vorstellen, dass er damals für sich selber keine Kopie (auch wenn noch ohne meine Unterschrift) gespeichert hatte - also es ist eine LÜGE. nur, wie geh ich damit am besten um?
noch ein Detail: der erste Vertrag wurde vom Arbeitsgeber unterschrieben verschickt so dass nur meine Unterschrift fehlte - auf dem Neuen steht bis jetzt keine Unterschrift, weder meine noch seine. also wenn ich den "wiedergefundenen" Vertrag jetzt unterschreibe, würde er jetzt gelten auch wenn eine neue (veränderte) Fassung davon existiert?
meine Arbeit möchte ich unbedingt unter den ursprünglichen Bedingungen ausführen, ich überlege gerade, wie ich meinen Chef charmant davon überzeugen soll...
ich hoffe, meine lange Problemschilderung ist nicht zu verwirrend - über jede fachliche Hilfe wäre ich sehr DANKBAR!
schöne Grüße
divisi