Gibt es so etwas auch....
Also das Trinkgeld ist nicht Steuerfrei nur mal so gesagt. Nur ist es dem Finanzmat zu mühsam allen Bedienungen einen Tringgeldbescheid zu schicken zumal das auf schätzungen beruht und ein Einspruch beim Finanzamt immer erfolg hat. Man hat das so geregelt, das der Inhaber pauschal 100 Trinkgeld im Monat versteuern muss.
Da Du ja dort gern arbeitest frage ich mich was die anderen Bedienungen dazu sagen. Anderenfalls musst Du Dir eine neue Stelle suchen.
Du kannst auch folgendes machen. Du rufst beim Gaststättenverband an, steht im Branchenbuch, und sagst das mal. Das kannst Du Anonym machen. Und wenn Du noch mehr Druck verteilen möchtest, rufst Du beim Finanzamt an, da kannst Du Deinen Namen aber nennen denn das Finanzamt darf Deinen Namen nicht Preis geben.
Ich gebe Dir Brief und Siegel wenn der einen Bescheid über Schätzung des Trinkgeldes bekommt dürft ihr in Zukunft das Trinkgeld behalten. So ein Vogel aber auch.