Hier mal etwas was zur Arbeitszeit in einem vertrag stehen sollte
Die Arbeitszeit regelt den Umfang, den der Arbeitnehmer zu arbeiten hat. Es sollte daher im Interesse beider Parteien liegen, die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit festzulegen. Hierbei sind jedoch die Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes für die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit zu beachten (vgl. hierzu ergänzend die Ausführungen zur Arbeitszeit). Ggf. können auch Vereinbarungen zur Verteilung der Arbeitszeit erforderlich werden.
Unzulässig sind Regelungen, wonach Arbeitgeber einseitig je nach Bedarf die Arbeitszeit des Arbeitnehmers bestimmen kann. In einschlägigen Tarifverträgen ist der Umfang der Arbeitszeit meist festgelegt.
LG
Heiner