Hallo,
Also ich fang mal an: Gesetzliche Kündigungsfrist hast du richtig herausgefunden....4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Beispiel: du willst zum 15.03 kündigen also musst du spätestens 4 Wochen vorher die Kündigung bei deinem AG einreichen also spätestens am 16.02,09
wenn du zum 31.03. kündigen willst spätestens am 03.03.09
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.....du schreibst einfach; sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich mein bestehendes Arbeitsverhältnis zum... xx.xx.xx.
Als Begründung kannst du noch schreiben .. aus persönlichen Gründen.....musst du aber nicht.
Dein Jahresurlaub steht dir nicht voll zu, sondern nur anteilig...für die Zeit die du noch da bist.
Beispiel: du kündigst zum 31.03. also hast du noch Anspruch vom Jahresurlaub von 3/12
du hast z.b. 25 Tage Jahresurlaub.....also hast du bis 31.03. Anspruch auf....25x3/12= 6 Tage
Diesen kannst du vorher noch nehmen. Das solltest du auch machen.
Deine Überstunden werden entweder als Freie Tage abgegolten...oder ausbezahlt....das solltest du mit deinem AG absprechen...wie er das regelt.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.....
Falls du noch fragen hast...kannst du mich gerne per PN anschreiben
Lg Swante